Gesetzliche Krankenkassen müssen eine Magenband-Operation gegen Fettleibigkeit nur bezahlen, wenn der Patient vorher versucht hat, auf andere Weise abzunehmen.
Vor einer Magenband-Operation, so das Sozialgericht Dortmund in einem nicht rechtskräftigen Urteil, müssen Kassenpatienten eine "integrierte Adipositastherapie unter ärztlicher Aufsicht" absolviert haben. Das heißt auf deutsch: Sie müssen versucht haben, ihr Gewichtsproblem durch eine Änderung des Ernährungsverhaltens, regelmäßige Bewegung und durch Teilnahme an einer Verhaltenstherapie in den Griff zu bekommen. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos geblieben sind, besteht der Anspruch auf Übernahme der Operationskosten.
Bei einer Magenband-Operation wird ein Band um den Magen gelegt, das diesen einengt und zu einem schnelleren Sättigungsgefühl führt. Das Ausmaß der Einengung kann von außen reguliert werden. Die Magenband-Operation war einer der ersten Eingriffe mit dem Ziel, Fettleibigkeit auf chirurgischem Weg zu bekämpfen. Mittlerweile haben sich andere Operationsverfahren etabliert, bei denen nicht nur der Magen verkleinert wird, sondern auch Teile des Dünndarms aus dem Verdauungsprozess ausgeschaltet werden. Dadurch lässt sich oft auch ein Typ-2-Diabetes bessern oder sogar heilen, was vermutlich mit Veränderungen bestimmter im Darm produzierter Hormone (Inkretine) zu tun hat (siehe auch: Adipositas-Chirurgie).
Ärzte dafür, Medizinischer Dienst der Kassen dagegen
Im aktuellen Fall hatte eine 49-jährige Frau geklagt, weil ihre Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Magenband-Operation verweigert hatte. Die Klägerin hatte zwar schon mehrmals mit Diäten Gewicht abgenommen, jedoch nie dauerhaft. Sie litt infolge ihres massiven Übergewichts an starken Bewegungseinschränkungen, Gelenkproblemen und an einem Typ-2-Diabetes.
Obwohl ihre Ärzte eine Operation befürworteten, lehnte der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) die Kostenübernahme ab. Diese könne erst gewährt werden, wenn die Patienten sich einer sechs- bis zwölfmonatigen integrierten Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie unterzogen habe und diese nicht zum Erfolg geführt habe.
Quelle:
AB/www.diabetes-ratgeber.net / Diabetes Ratgeber, 07.12.2010
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